Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für öffentliche Auftraggeber

Stand: 2025

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen „Fendriova“ (nachfolgend „Anbieter“) und öffentlichen Auftraggebern gemäß § 99 GWB, insbesondere:

Bundesministerien, Landesbehörden, Kommunalverwaltungen

Körperschaften, Anstalten & Stiftungen des öffentlichen Rechts

öffentlich-rechtliche Unternehmen (z. B. Stadtwerke)

Hochschulen, Schulen, Forschungseinrichtungen

öffentliche Bildungseinrichtungen

(2) Die AGB gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters:

Zugang zu Fendriova (SaaS oder On-Premises)

KI-gestützte Dokumentenerstellung, Strukturierung & Analyse

KI-basierte Formulierungshilfen und Textvorschläge

Workflow-Unterstützung für Verwaltungsprozesse

Schulungen, Beratung & Support

Systemintegration, API-Zugriff & Schnittstellenentwicklung

(3) Allgemeine Einkaufsbedingungen der öffentlichen Auftraggeber gelten vorrangig, sofern sie Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.

2. Vorrang behördlicher Vertragswerke (EVB-IT)

(1) Bestehen folgende Verträge, haben sie Vorrang:

EVB-IT Dienstleistung

EVB-IT Überlassung Typ B (für SaaS)

EVB-IT Überlassung Typ A (für On-Premises)

EVB-IT Pflege

EVB-IT Erstellung (bei Individualentwicklungen)

behördliche Nebenbestimmungen (ANBest-P, ANBest-G, BVB)

(2) Diese AGB gelten ergänzend und subsidiär.

(3) Im Falle eines Widerspruchs gelten ausschließlich die behördlichen Regelungen.

3. Vertragsgegenstand

(1) Fendriova ist ein KI-basiertes Assistenzsystem zur:

Analyse

Strukturierung

Formulierung

Entwurfserstellung

Dokumentenunterstützung

fachlichen Vorstrukturierung

von behördlichen Texten, Schreiben, Vorlagen, Formularinhalten oder Dokumentationen.

(2) Fendriova ist kein Rechtsdienstleister und ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Die erzeugten Inhalte sind unverbindliche Vorschläge und können fehlerhaft, unvollständig oder nicht rechtskonform sein.

(3) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten verwaltungstechnischen, rechtlichen oder organisatorischen Erfolg, sondern lediglich die Bereitstellung der vereinbarten Software.

4. Keine Rechtsberatung / Keine Rechtssicherheit

(1) Fendriova erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).

(2) Alle erzeugten Inhalte:

sind unverbindliche Vorschläge

enthalten mögliche Fehler

sind nicht rechtsverbindlich

ersetzen keine Rechtsprüfung

können unvollständig sein

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle generierten Inhalte:

fachlich

rechtlich

organisatorisch

verwaltungsrechtlich

vor der Verwendung zu prüfen.

(4) Entscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf Grundlage automatisierter KI-Ausgaben erfolgen (Art. 22 DSGVO).

5. Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt folgende Leistungen bereit:

Zugang zur Fendriova-KI-Plattform

Werkzeuge zur Dokumentenerstellung, Formulierung & Strukturierung

KI-gesteuerte Textanalyse

Inhalte zur Entlastung von Verwaltungsprozessen

API-Zugriff (optional)

On-Premises-Deployment (optional)

Integrationen in behördliche Systeme

(2) Schulungen, Workshops und Einführungen werden separat angeboten.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

korrekte Daten, Dokumente und Inhalte bereitzustellen

organisatorische, verwaltungsrechtliche oder juristische Freigaben selbst zu tätigen

die erstellten KI-Inhalte zu prüfen

vollständige und korrekte Daten für Integrationen bereitzustellen

Ansprechpartner zu benennen

sicherzustellen, dass keine Verschlusssachen ohne Freigabe verarbeitet werden

7. Datenschutz & DSGVO

(1) Der Anbieter verarbeitet Daten gemäß:

DSGVO

BDSG

ggf. Landesdatenschutzgesetzen

(2) Für personenbezogene Daten wird eine AVV gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

(3) Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich:

in der EU

in zertifizierten Rechenzentren (ISO 27001)

(4) Keine Übermittlung an Drittländer.

(5) KI-Modelle verarbeiten nur die für die Funktion notwendigen Daten.

(6) Protokollierung/Logging erfolgt nach behördlichen Vorgaben.

8. IT-Sicherheit

(1) Der Anbieter gewährleistet angemessene Sicherheitsstandards:

TLS-Verschlüsselung

rollenbasiertes Berechtigungsmanagement

abgesicherte Backend-Infrastruktur

regelmäßige Security-Updates

(2) Auf Wunsch können zusätzliche Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden:

BSI-Grundschutz

kryptografische Sonderanforderungen

revisionssichere Protokollierung

9. SaaS-/Cloud-Betrieb & On-Premises-Option

(1) Standardbereitstellung erfolgt über EU-Cloud-Rechenzentren.

(2) Der Auftraggeber kann optional wählen:

On-Premises-Installation

Betrieb im behördlichen Rechenzentrum

Landescloud / kommunale IT-Dienstleister

(3) Unterauftragnehmer dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie die behördlichen Anforderungen erfüllen.

10. Verfügbarkeit & Service Level

(1) Standard-SLA: 99,1 % Verfügbarkeit pro Jahr.

(2) Premium-SLA (optional): 99,5 %, inkl.:

priorisiertem Support

verkürzten Reaktionszeiten

erhöhten API-Limits

(3) Ausgenommen:

Wartungen

höhere Gewalt

Störungen externer Systeme

11. Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Preise ergeben sich aus dem Angebot oder Vergabevertrag.

(2) Keine automatische Vertragsverlängerung, außer ausdrücklich vereinbart (vergaberechtliche Vorgabe).

(3) Preisänderungen während der Vertragszeit sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

12. Gewährleistung

(1) Es gelten gesetzliche Bestimmungen sowie EVB-IT-Regelungen, sofern vereinbart.

(2) Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei:

fehlerhaften KI-Ausgaben

unvollständigen oder falschen Vorschlägen

organisatorischer Fehlanwendung beim Auftraggeber

Problemen durch Fremdsysteme

13. Haftung

(1) Der Anbieter haftet:

für Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit

für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

nach Produkthaftungsgesetz

(2) Der Anbieter haftet nicht für:

Fehler in KI-generierten Inhalten

falsche verwaltungsrechtliche oder juristische Formulierungen

wirtschaftliche oder organisatorische Entscheidungen

entgangene Vorteile, Nutzen oder Einsparungen

Schäden aufgrund falscher Eingaben durch den Auftraggeber

Datenverluste ohne gesonderten Backupvertrag

Schäden durch Drittanbieter

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn behördliche Vertragswerke (z. B. EVB-IT) weitergehende Regelungen enthalten.

14. Unterauftragnehmer

(1) Unterauftragnehmer dürfen nur eingesetzt werden:

wenn sie DSGVO- und Sicherheitsanforderungen erfüllen

wenn der Auftraggeber zustimmt

wenn sie vergaberechtlich zulässig sind

15. Vertragsdauer & Vertragsende

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus Vergabevertrag oder Angebot.

(2) Keine automatische Verlängerung.

(3) Nach Vertragsende:

Datenexport innerhalb von 30–90 Tagen

anschließend DSGVO-konforme Löschung

auf Wunsch Bereitstellung eines Löschprotokolls

16. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.

(2) Informationen mit VS-Status werden nur nach gesonderter Vereinbarung verarbeitet.

17. Schriftform

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

18. Rechtswahl & Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist gemäß Vergaberechtsvorgaben die zuständige Stelle des Auftraggebers.

19. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag wirksam.

(2) Eine unwirksame Klausel wird durch eine zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.